Doppik ist eine Abkürzung für den Begriff "doppelte Buchführung" und steht für: Doppelte Buchführung in Konten.
In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der bisher angewandten Kameralistik). Durch ein viertes Modul - der Kosten- und Leistungsrechnung - kann es zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden.
Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. Mit der erfolgreichen Ergänzung der Kameralistik um die Doppik sowie den jeweils in den Ländern geltenden Gemeindeordnungen werden für die öffentlichen Verwaltungen mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten erwartet.