Aktuelles
Druckschwankungen und zeitweiliger Ausfall der Trinkwasserversorgung
Beitrag vom 26.10.25Hinweis: seit dem 22.10.2025 bis auf Widerruf kann es in Groitzsch sowie den nachfolgend genannten Ortsteilen zu Druckschwankungen und einem zeitweiligen Ausfall der Trinkwasserversorgung kommen. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
betroffene Orte: Groitzsch, Altengroitzsch, Wischstauden, Brösen, Großpriesligk, Kleinprießligk, Saasdorf, Gatzen, Auligk, Löbnitz-Bennewitz
Versorgungszustand: Druckschwankungen und zeitweiliger Ausfall der Trinkwasserversorgung
Zusatzinformationen: Turnusmäßige Überprüfung Wasserturm Groitzsch
Kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen
Beitrag vom 15.09.25Die sechs Kommunen des Südraums Leipzig – Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau – haben ihre gemeinsame kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen. Die Stadt- und Gemeinderäte wurden entsprechend informiert. Ziel des Projektes war es, eine strategische Grundlage zu schaffen, um die Wärmeversorgung künftig klimafreundlicher, unabhängiger und effizienter zu gestalten. Dabei hat jede Kommune ihren eigenen Wärmeplan erhalten, der auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten ist.
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→ Endbericht Groitzsch
→ Maßnahmenkatalog
→ Karte Gebietseinteilung
→ Karte Wärmebedarfsdichte
→ Karte Wärmeliniendichte
Neue Technik in der Meldestelle Groitzsch
Beitrag vom 08.05.25Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01. Mai 2025 in der Meldestelle Groitzsch eine neue Fototechnik eingeführt wurde. Passbilder werden ab diesem Zeitpunkt direkt in der Meldestelle erzeugt - die Kosten belaufen sich dafür auf 6,00 EUR pro Bild (bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass ist der Betrag in Höhe von 6,00 EUR nur einmalig zu entrichten). Bitte beachten Sie, dass dieses Passbild ausschließlich für die digitale Weiterbearbeitung Ihres Ausweisdokumentes der Meldestelle zur Verfügung steht - Sie erhalten kein gedrucktes Bild. Sollten Sie noch über gedruckte Passbilder verfügen, können Sie diese leider ab sofort nicht mehr bei uns einreichen.
Außerdem ist es möglich, Ihre Passbilder bei einem Fotografen erstellen zu lassen. Diese werden anschließend sicher digital gespeichert und stehen über einen QR-Code für die Bearbeitung in der Meldestelle bereit.
Fotografen, die diesen Service anbieten, finden Sie unter alfo-passbild.com.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.
Information zum Grundsteuer-Hebesatz 2025
Beitrag vom 04.12.24Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus dem Jahr 2019 mussten die Finanzämter die Grundsteuerwerte für sämtlichen Grundbesitz in Sachsen auf den 1. Januar 2022 neu feststellen. Grundlage für die Feststellungen sind die Angaben der Grundstückseigentümer. Die daraus resultierenden Grundsteuermessbeträge sind ab dem 1. Januar 2025 erstmals der Grundsteuererhebung durch die Kommune zugrunde zu legen.
Der Stadtrat der Stadt Groitzsch musste die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 neu beschließen, da die Stadt ansonsten keinerlei Grundsteuer hätte erheben dürfen. Damit würde ein Einnahmeverlust von knapp über 800.000 Euro drohen, welche u.a. auch zur Finanzierung unserer städtischen Kitas und Schulen dienen. Der Grundsteuerhebesatz ist für die Stadt Groitzsch das einzige Instrument, um die Höhe der Grundsteuer zu bestimmen. Im Stadtrat bzw. auch im Verwaltungsausschuss der Stadt Groitzsch gab es über die Höhe des Hebesatzes ausgiebige Diskussionen und Abwägungen. Nach gründlicher Beratung wurde gemeinsam ein Hebesatz mit 370 v.H. vorgeschlagen und am 7.11.2024 im Stadtrat beschlossen. Dieser liegt unter dem momentan für die Stadt Groitzsch geltenden Hebesatz von 405 v.H. und unter dem momentan geltenden sächsischen Durchschnitt von 435 v.H.
Aktuell fehlen der Stadt Groitzsch für einen Teil der Grundstücke die Angabe über den Messbetrag ab 2025 vom Finanzamt Grimma. Somit ist auch noch nicht absehbar, welche Grundsteuersumme mit dem beschlossenen Hebesatz erreicht wird. Da durch die Grundsteuerreform keine versteckte Steuereinnahme erzielt werden soll, ist der Stadtrat einstimmig übereingekommen, die Hebesätze für 2026 neu zu überarbeiten.
Mit dem Beschluss der Grundsteuerhebesätze im Stadtrat und der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.11.2024 wird Ende des Jahres die Veranlagung der Grundsteuer vorgenommen. Anfang des Jahres 2025 werden die für 2025 geltenden neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versandt.
Für weitere Informationen folgen Sie dem Link zum Bundesministerium der Finanzen.
