Jobcenter zahlt bei Bedarf Zuschuss zu Laptop oder Tablet
Pressemitteilung (2021/064) Landratsamt LK Leipzig vom 08.02.2021
Antrag per Mail oder Brief sowie Bestätigung der Schule
In den letzten Monaten wurden im Rahmen des Digitalpakts viele Schulen mit Laptops oder Tablets ausgestattet, die bei Bedarf leihweise an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden können. Dies ist jedoch nicht immer gewährleistet. Das kann für Schüler aus Familien im Leistungsbezug des Jobcenters zu einem Problem für den pandemiebedingten Heimunterricht werden.
In solchen Fällen kann das Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 € zahlen. Wichtig: dem Antrag muss eine Bestätigung der Schule beiliegen, dass die Schule kein digitales Leihgerät zur Verfügung stellt. Und es muss vom Antragsteller selbst bestätigt werden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden ist.